Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
                                        Martina Zschaler
                               Ausleihstation für Partybedarf
                                        Braustraße 12a
                                          01796 Pirna
       



  1. Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich. Inhalt und Umfang des Mietvertrages werden schriftlich durch Auftragsbestätigung und/oder Lieferschein und Rechnung bestimmt.

  2. Der Vermieter ist verpflichtet, das bestellte Mietgut zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls er - aus welchem Grund auch immer - nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.

  3. Die Auslieferung erfolgt ab Lager (Braustraße 12a, D-01796 Pirna). Wünscht der Mieter die Anlieferung durch den Vermieter, werden die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.

  4. Der Mieter oder ein ermächtigter Vertreter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein.

  5. Falls der Mieter oder ein ermächtigter Vertreter nicht bei Anlieferung anwesend ist, werden die Mietgegenstände wieder mitgenommen, und es erfolgt kein Mietverhältnis. Die Kosten der Anlieferung sind in jedem Fall vom Mieter zu zahlen.

  6. Der Mieter hat das gelieferte Mietgut unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls dem Vermieter Mängel sofort nach Aufbau des Mietgutes anzuzeigen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen und werden vom Vermieter nicht anerkannt.

  7. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.

  8. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum des Vermieters nicht durch Dritte beeinträchtigt wird; Beschlagnahmungen oder Beschädigungen der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

  9. Der Mieter ist verpflichtet, nach Ablauf der Mietzeit, die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben. Ist eine Abholung vereinbart, ist das Mietgut abholfertig und aufladebereit zu halten.

  10. Das Mietgut ist grundsätzlich im gereinigten Zustand zurückzugeben.Falls die Lieferung aus einer Vielzahl an Einzelteilen besteht und die vollständige Reinigungskontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich ist, findet die endgültige Reinigungskontrolle in den Räumen des Vermieters statt. Nicht oder nicht ausreichend gereinigtes Equipment wird durch den Vermieter auf Kosten des Mieters gereinigt. Auf Wunsch des Mieters besteht auch die Möglichkeit, das Mietgut durch den Vermieter auf Kosten des Mieters reinigen zu lassen. Für die Reinigung gelten die im gültigen Katalog festgelegten Preise.

  11. Falls die Lieferung aus einer Vielzahl an Einzelteilen besteht und die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich ist, findet die endgültige Zählung und Schadensfeststellung in den Räumen des Vermieters statt. Fehlendes oder beschädigtes Equipment wird dem Mieter in Rechnung gestellt.


  12. Der Mieter kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn der Mietzeit schriftlich kündigen. Im Falle einer Kündigung muss diese bis 48 Stunden vor Mietbeginn ausgesprochen werden, sonst muss der Mieter die vereinbarten Kosten der Miete bezahlen, nicht jedoch eine eventuell unterlassene Lieferung.

  13. Der Mieter haftet für jede Beschädigung oder Verlust des Mietgutes bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit. Die Haftung verlängert sich bei nicht rechtzeitiger Rückgabe bis zur erfolgten Rückgabe.

  14. Bei nicht fristgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände hat der Mieter für jeden neuen angefangenen Tag die vereinbarte Tagesmiete zu zahlen. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung trotz Fristsetzung gemäß § 326 BGB nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten eines neuwertigen Mietgegenstandes für den nicht zurückgegebenen Mietgegenstand geltend machen. Weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt.

  15. Der Mieter trägt bei reparaturfähigen Beschädigungen die Reparaturkosten und bei nicht zu reparierenden Schäden oder Verlust den vom Vermieter im gültigen Katalog festgelegten Wiederbeschaffungswert.

  16. Schadensersatzansprüche des Mieters jeder Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, gleichgültig ob mittelbare oder unmittelbare Schäden, Sachschäden oder Personenschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten des Vermieters liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.

  17. Der Rechnungsbetrag ist fällig in bar bei Rückgabe der Mietgegenstände an den Vermieter.

  18. Bei Abholung bzw. Lieferung ist ein gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Außerdem kann eine Kaution in Höhe von EUR 300,- (in bar) vom Vermieter erhoben werden. In einzelnen Fällen obliegt es dem Vermieter auch höhere Sicherheiten zu verlangen.

  19. Falls einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst.

  20. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform.

 

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